Das Schwedische System

Zusammen mit den BBr. Baumann, Starkgraff, Serre und von Assum hatte Br. von Zinnendorf sich bereits im April 1764 an die Andreasloge in Stockholm gewandt, um von dort Ritualakten zu erhalten. Weil es Br. von Zinnendorf selbst nicht möglich war, die Reise nach Stockholm zu unternehmen, entsandte er 1765 Br. Baumann nach Schweden – mit dem Auftrag, die Ritualakten der Schwedischen Großloge zu erwerben. Br. Baumann übergab nach seiner Rückkehr im September 1766 die erhaltenen Akten an Br. von Zinnendorf.

Wir wissen nicht, weshalb Br. von Zinnendorf so überzeugt war, im „Schwedischen System“ der dortigen Großloge die „wahre Freimaurerei“ zu finden. Die Vehemenz, mit der er das Ziel verfolgte, in den Besitz der dortigen Akten zu gelangen, lässt aber darauf schließen, dass er -zumindest aus seiner Sicht- gute Gründe dafür gehabt haben muss.

Obwohl somit seit 1766 im Besitz der schwedischen Akten zu den Schottischen Graden war, und obwohl er am 13. Mai 1768 durch Br. von Geusau mit der Johannisloge „Minerva“ in Potsdam die erste deutsche Johannisloge nach Schwedischem Ritus stiften ließ und er selbst am 10 August 1769 die Johannisloge „Zu den drei goldenen Schlüsseln“ in Berlin stiftete, nahm er von der Errichtung von Hochgradlogen zunächst noch Abstand, da ihm bewusst war, dass ihm dazu noch Material fehlte.

In dieser Zeit vertraute Br. Baumann, der seinerzeit seinen Tod herannahen fühlte, ihm an, dass sich in seinem (Baumanns) Besitz noch weitere Schriftstücke befänden, die er bis dahin zurückgehalten habe, darunter der Freibrief für die Errichtung eines Ordenskapitels sowie die Instruktion für den „Vicarius Salomonis“ (Ordens+Meister). Erst als diese nun ebenfalls an Br. von Zinnendorf gelangt waren, betrachtete er sich nunmehr als berechtigt, in Deutschland einen Freimaurerorden nach schwedischem Vorbild zu stiften – die Instruktion für den „Vicarius Salomonis“ enthielt die dazu notwendigen allgemeinen Vorschriften über die Ausführung der Arbeiten und organisatorische Aspekte.

Durch diesen Freibrief hatte Br. von Zinnendorf damit auch die langersehnte Möglichkeit erhalten, in Berlin eine Schottenloge zu stiften – er brauchte nun nicht mehr auf deren Konstituierung durch Stockholm zu warten, sondern besaß die Vollmacht, sie selbst zu begründen. Dieser Vollmacht bediente er sich nunmehr entschlossen und selbstbewusst.

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