Die Stiftungsurkunde der Andreasloge „Indissolubilis“ (1820)

Die Stiftung unserer Andreasloge „Indissolubilis“ fiel in eine relative Frühzeit der Freimaurerei, die es zum damaligen Zeitpunkt in Deutschland erst seit wenigen Jahrzehnten überhaupt gab. Manches, wie z.B., dass die Stiftung der Loge nicht in einem Logenhaus und einem besonderen Tempelraum, sondern schlicht in der Wohnung des Logengründers Br. von Zinnendorf erfolgte, wirkt aus heutiger Sicht befremdlich, war aber zur damaligen Zeit eher die Regel.

Ebenso verhielt es sich auch mit der Ausfertigung einer Stiftungsurkunde – in späterer Zeit denknotwendiger Teil bei der Errichtung einer Loge – 1769 dachte niemand daran. Erst im Jahre 1820 wurde beschlossen, die Stiftung des Jahres 1769 nachträglich auch urkundlich zu legitimieren. Dazu ließ der damalige Wortführende Meister, Br. Friedrich Becherer (der zugleich Ordens+Meister des zwischenzeitlich 1776 mit Errichtung des Großen Ordenskapitels „Indissolubilis“ gestifteten Freimaurerordens war) eine Urkunde in deutscher, französischer und lateinischer Sprache verfassen und durch die zwischenzeitlich 1770 gestiftete Große Landesloge genehmigen.

Die Urkunde ging in den Wirren der NS-Zeit und des Zweiten Weltkriegs verloren und wurde erst im Jahr 2016 im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in Berlin wiederentdeckt. Dorthin war sie offenbar aus Beständen des DDR-Staatsarchivs gelangt, nachdem sie -zusammen mit anderem freimaurerischem Archivmaterial- von sowjetischen Truppen in die UdSSR gebracht worden war. Zum 250. Stiftungsfest 2019 wurde in aufwendiger Handarbeit eine Reproduktion der Originalurkunde für das Archiv unserer Andreasloge sowie die rituelle Nutzung angefertigt.

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